Die Dekarbonisierung von Fernwärmesystemen ist eine zentrale Aufgabe für Städte und Kommunen, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren und um eine effizientere und kostengünstige Beheizung von Gebäuden anbieten zu können. Die Hessische Gemeindeordnung sieht ausdrücklich vor, dass die Erzeugung, Speicherung, Einspeisung und der Vertrieb von Strom, Wärme und Gas aus erneuerbaren Energien und deren Verteilung bis zum Hausanschluss eine Aufgabe von Gemeinden sein kann. Das wäre bei der Fernwärmeversorgung auch in Schwalbach möglich gewesen.
Diese Chance wurde leichtfertig vertan. Die Fernwärmeversorgung bleibt für viele Menschen erstmal ein Ärgernis: überhöhte Energiekosten, verschleppte Abrechnungen, ein Klageverfahren wegen ungültiger Preisformeln, ein Anschluss- und Benutzungszwang. Ein gemeinsames Unternehmen – nämlich Stadtwerke – zu gründen, hatte der Magistrat ausdrücklich abgelehnt. Dabei wäre die Süwag AG diesen Schritt mitgegangen.
Statt das Monopol des Versorgers zu beenden, wurde ein Kooperationsvertrag mit der Süwag Grüne Energien & Wasser AG unterzeichnet, der weiter für hohe Preise und Ärger sorgen wird. Zahlen werden wieder die Kundinnen und Kunden der Fernwärme, zu denen ja auch die Stadt gehört.
Ohne Wettbewerb und ohne wirtschaftliches Risiko ermöglichte der Magistrat dem Fernwärmeversorger eine Langzeit-Fernwärmeversorgung von 20 Jahren, und zwar bevor über die vorausschauende Energieleitplanung beraten werden konnte. Der Vertrag mit der Süwag AG hätte ohne das Klimaschutzkonzept und ohne eine Beratung mit Beschluss über die Kommunale Wärmeplanung nicht unterzeichnet werden dürfen.
Die richtige Reihenfolge wäre wie folgt gewesen:
- 1. Klimaschutzkonzept
- 2. Kommunale Wärmeplanung
- 3. Strategie zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung
Die Lösung liegt immer noch in der Neuordnung der Fernwärme-Versorgung, d.h. die Fernwärme sollte im Rahmen von Stadtwerken organisiert werden. Die Politik braucht Transparenz über die Preisbildung und die Fortschritte bei der Dekarbonisierung, damit die Politik flexibel auf Veränderungen reagieren kann. Außerdem sollte ganz Schwalbach von der Energieversorgung vor Ort profitieren.
Ab Juni 2026 ist die direkte Teilhabe von Bürgern und Kommunen an der lokalen Stromerzeugung möglich. Beim Energy Sharing bekommen Endverbraucher das Recht, gemeinsam erzeugten Strom aus erneuerbaren Quellen zu nutzen. Aktuell produzieren zwei Blockheizkraftwerke Strom, den die Süwag verkauft. Die dabei entstehende Abwärme verkauft sie an die Nutzer der Fernwärme-versorgung. Schwalbach sollte eine aktive Rolle bei dieser Energieversorgung einnehmen und darüber den Preis der Fernwärme mitbestimmen. Die Stadt würde damit die Strom- und Wärmekosten der kommunalen Liegenschaften senken.
Über günstige Energiepreise würde man die regionale Wirtschaft stärken und für einkommens-schwache Haushalte könnte man soziale Tarife anbieten. Der kommunale Einfluss und die kommunale Ertragsbeteiligung bei der Energiewende werden über die Zukunft von Schwalbach entscheiden.
Mit der Möglichkeit zum bidirektionalen Laden von E-Autos, ebenfalls ab Juni 2026, ergeben sich für viele Schwalbacher Haushalte, die aktuell an das Schwalbacher Fernwärmenetz angeschlossen sind, ganz neue Perspektiven. Das bidirektionale Laden von E-Autos in Verbindung mit einer Solaranlage und einer Wärmepumpe wird zum Ausstieg vieler Nutzer aus der Fernwärmeversorgung führen. Dass Energy Sharing ab Juni 2026 möglich ist, war bereits vor Abschluss der Kooperations-vereinbarung der Stadt mit der Süwag AG klar. Diese falsche Weichenstellung führt in mehrfacher Hinsicht zu wirtschaftlichen Schäden, der Vertrag hätte nicht unterzeichnet werden dürfen.