Die größte Gefahr für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt ist kurzfristiges Denken, Unsicherheit und Untätigkeit. In Schwalbach fehlt es nicht an Erkenntnissen oder Geld, sondern an Tempo bei der Umsetzung mancher Projekte. Einiges lässt sich mit mangelndem Personal und schwierigen Umständen erklären, aber eben nicht alles. Durch Investitionen, die aufgeschoben wurden, verliert die Stadt an Attraktivität und Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Die Wirtschaftsförderung im Zusammenspiel mit einer gezielten Stadtplanung hilft unsere Lebensqualität und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen langfristig zu sichern und zu verbessern. Für Schwalbach bedeutet dies, die räumliche Entwicklung – also die Planung von Wohn-, Gewerbe- Verkehrs- und Grünflächen an neue Bedürfnisse anzupassen. Das ist ein fortwährender und dynamischer Prozess, ein Stadtentwicklungsplan ist da nicht ausreichend.
Nachhaltigkeit ist kein Imageprojekt, sondern ein Geschäftsmodell für Städte und Kommunen.Ich stehe für eine gute, am Menschen orientierte Weiterentwicklung unserer Stadt. Um Schwalbach zukunftsfähig zu gestalten, um Wachstum und Wandel aktiv zu lenken und um lebenswerte, soziale und nachhaltige Lebensräume zu schaffen, dafür braucht es ein Amt für Stadtentwicklung.
Im jetzigen Organigramm der Stadtverwaltung sind wichtige Aufgabenbereiche nicht aufgeführt. Dazu gehören die Kommunale Wärmeplanung, der Klima- und Umweltschutz, die Projektkoordinierung und Bauunterhaltung sowie die Nahmobilität.
Um die Lebensqualität, die Nachhaltigkeit und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhöhen ist die Zusammenarbeit von Stadtplanung, Bauamt und Wirtschaftsförderung sinnvoll. Städtebau und Stadtplanung müssen gemeinsam gedacht werden, sonst bleibt es weiter beim „schönen Plan“. Stadtplanung muss den Wandel der Arbeitswelt, den demografischen Wandel sowie die Klimaveränderungen von der Entwurfsidee bis zur Umsetzung mitdenken.
Mit guter Planung und Steuerung, d.h. mit einem Amt für Stadtplanung, kann unsere Stadt auf Veränderungsprozesse zielgerichtet reagieren. Jeder neue Bebauungsplan muss städtebauliche Qualität, Planungsrecht und Beteiligungsprozesse berücksichtigen. Nachverdichtung im Bestand und gemeinwohlorientierte Nutzung von Flächen gelingt, wenn bestehende Satzungen und Bebauungspläne entsprechend aktualisiert werden.
Aufgabenbereiche in einem „Amt für Stadtentwicklung“:
Stadtplanung & Öffentlicher Raum, Bauverwaltungsangelegenheiten & Flächenmanagement, Liegenschaften & Wohnungswesen & Bauunterhaltung, Hoch-/Tiefbau & Projektkoordinierung, Bauhof, Grünflächen & Friedhofsverwaltung, Nahmobilität & ÖPNV & Verkehrsplanung, Umwelt- und Klimaschutz, Kommunale Wärmeplanung, Abfallwirtschaft & Sauberes Stadtgebiet, Stadtentwässerung, Wirtschaftsförderung & Gewerbewesen.
